- Grundlehrgang
Atemschutzgerätetragende Person – Voll-, Halb- oder Viertelmasken mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter, Voll-, Halb- oder Viertelmasken sowie Helm oder Haube mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter mit Gebläseunterstützung
Kosten
Trainingsdetails
Voraussetzungen der Teilnahme
Inhalte des Seminars
Kosten
Preis p.P. 260,00 € (Preise für Gruppen auf Anfrage)
Trainingsdetails
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitende, die bei ihrer Arbeit mit filtrierenden und isolierenden Atemschutzgeräten umgehen müssen.
Dauer der Ausbildung
Grundlehrgang: 4,0 Std
Aufbauseminar: 2,0 Std
Voraussetzungen der Teilnahme
- der Tätigkeit angemessene persönliche und fachliche Eignung
- körperliche Eignung
- bei Rettungsaufgaben: Eignungsuntersuchung und Ersthelfer-Ausbildung
- je nach Atemschutzgerätetyp: arbeitsmedizinische Vorsorge mit Bescheinigung!
- Mindestalter 18 Jahre
- sollte der Teilnehmer eine Brille mit Korrekturgläsern und eine Maskenbrille besitzen, bitte zur Schulung mitbringen
Inhalte des Seminars
- Regelwerke zum Atemschutz, Informationen der Herstellerfirmen
- Zweck des Atemschutzes
- Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
- Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus, Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
- arbeitsmedizinische Vorsorge (Arten der Vorsorge, Gruppeneinteilung)
- Kenntnisse über die Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten, eigenverantwortliches Erkennen von Ausschlusskriterien für den Gebrauch von Atemschutzgeräten
- Einteilung der Atemschutzgeräte
- Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Atemschutzgeräte, Schutzniveau und Schutzwirkung
- psychologische und physiologische Belastung und Beanspruchung durch Atemschutzgeräte in Abhängigkeit der durchzuführenden Tätigkeiten
- Kombination mit anderer PSA (z.B. gegenseitige Beeinflussung der Schutzwirkung, geänderte Belastung)
- belastungsbezogene und gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung
- Wahrnehmen des Gasfilterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchs- und Geschmackssinnes)
- Einsatzgrenzen von Filtern, Austausch verbrauchter Filter
- Mehrfachgebrauch, Wiedergebrauch sowie kurzzeitige Lagerung
- Maßnahmen zur Sicherung von atemschutzgerätetragenden Personen (Rettungskonzept) zusätzliche Gefährdungen bei Rettungsaufgaben (z.B. explosionsfähige Atmosphäre, elektrischer Strom, heiße Oberflächen, bewegliche Teile, magnetische Felder)
- Aufgaben einer Atemschutzwerkstatt
- Erfordernis der Anpassungsüberprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen
- Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehler
- ggf. Lagerung und Transport
- ggf. Informationen aus branchenspezifischen Regelungen – entfällt bei partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP) 2 – entfällt bei isolierendem Atemschutz – entfällt bei Selbstrettern.
Bei der praktischen Ausbildung sind folgende Schwerpunkte zu setzen
- Sicht- und Funktionsprüfung sowie Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes
- Anlegen des Atemschutzgerätes
- Durchführung der Dichtsitzprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen
- tätigkeitsbezogene Gewöhnungsübung mit dem Atemschutzgerät und bei Bedarf in Kombination mit anderer PSA
- Verhalten in Notsituationen (z.B. Atemkrise, Abgeben von Notfallmeldungen)
- ggf. Verhalten nach dem Auslösen der Warneinrichtungen sowie bei Funktionsstörungen