Ihr Servicepartner im Bereich
Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung – PSA

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gA) ist ein Teilbereich der persönlichen Absturz­schutz­systeme. Diese dienen dazu, Personen vor dem Abrutschen oder Abstürzen zu bewahren oder abstür­zende Personen sicher aufzufangen sowie eine sichere Rettung zu gewährleisten.

Zu PSA gegen Absturz (PSA gA) gehören u.a.:
  • Rückhaltesysteme
  • Arbeitsplatzpositionierungssysteme
  • Auffangsysteme

Chemikalienschutzanzüge – CSA

Zu unseren Leistungen gehört die Inspektion und Dichtsitzprüfung von Chemikalien­schutzanzügen (CSA). Chemikalienschutzanzüge sind je nach Schutzfunktion in unterschiedliche Typen eingeteilt und nach der chemischen Exposition auszuwählen.

Ihr Ansprechpartner

Benjamin Raeck Betriebsleiter

E-Mail schreiben
Tel. 040 63129213

Unsere Angebote

Absturzsysteme: Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAaG)

Absturzschutzsysteme

– Inspektion und Überprüfung
– Rechtssichere Dokumentation

Inspektion und Dichtsitzprüfung von Chemikalienschutzanzügen (CSA)

Chemikalienschutzanzüge

– Inspektion
– Dichtsitzprüfung
– Rechtssichere Dokumentation

BTI Akademie Hamburg

Schulungsangebote PSA

Es ist entscheidend, dass sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte nach den DGUV-Vorschriften unterrichtet sind. Dazu bieten wir regelmäßige Schulungen an.

Benutzung PSA gegen Absturz

Ausbildung Sachkundiger zur Prüfung PSAgA

Sicheres Anlegen von CSA

Ihre Vorteile

Unsere Beschäftigten arbeiten auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen "Sie haben Fragen zu gesetzlichen Regelungen" + button (Paragraph + Check)

  • DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“ 
  • DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
  • DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
  • DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“

Diverse europäische Normen EN sowie ISO-Vorschriften je nach Schutztyp

Checkliste

Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben

Für den sicheren Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gelten verbindliche Vorgaben und Regelwerke. Dazu zählen insbesondere die regelmäßige Inspektion, Überprüfung und Dokumentation von Absturzschutzsystemen sowie Chemikalienschutzanzügen (CSA). Nur durch fachgerechte Prüfung und Nachweise lassen sich Sicherheit und Rechtssicherheit gewährleisten.

Sie haben Fragen zu gesetzlichen Regelungen?