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Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ist ein Teilbereich der persönlichen Absturzschutzsysteme. Diese dienen dazu, Personen vor dem Abrutschen oder Abstürzen zu bewahren oder abstürzende Personen sicher auffangen sowie eine sichere Rettung gewährleisten.
Zu PSA gegen Absturz (PSA gA) gehören u.a.:
- Rückhaltesysteme
- Arbeitsplatzpositionierungssysteme
- Auffangsysteme
Chemikalienschutzanzüge
Zu unseren Leistungen gehört die Inspektion und Dichtsitzprüfung von Chemikalien-schutzanzügen (CSA). Chemikalienschutzanzüge sind je nach Schutzfunktion in unterschiedliche Typen eingeteilt und nach der chemischen Exposition auszuwählen.

Unsere Angebote

Absturzschutzsysteme
– Inspektion und Überprüfung
– Rechtssichere Dokumentation

Chemikalienschutzanzüge
– Inspektion
– Dichtsitzprüfung
– Rechtssichere Dokumentation
BTI Akademie Hamburg
Schulungsangebote PSA
Es ist entscheidend, dass sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte nach den DGUV Vorschriften unterrichtet sind. Dazu bieten wir regelmäßige Schulungen an.

Benutzung PSA gegen Absturz
- Grundlehrgang
- in Hamburg Mitte
- Dauer: 5 Stunden
Ausbildung Sachkundiger zur Prüfung PSAgA
- Lehrgang
- in Hamburg Mitte
- Dauer: 2 Tage
Sicheres Anlegen von CSA
- Lehrgang
- in Hamburg Mitte
Ihre Vorteile
- Wartung vor Ort möglich
- Herstellerunabhängige Inspektion
- Inspektion auf Basis der Regelwerke der DGUV
- Rechtssichere Dokumentation und Aufbereitung
- Flexible Transportvereinbarungen
- Kurzfristige Reaktionsmöglichkeiten
Unsere Beschäftigten arbeiten auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen "Sie haben Fragen zu gesetzlichen Regelungen" + button (Paragraph + Check)
- DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“
- DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
- DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“
- DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
Diverse europäische Normen EN sowie ISO-Vorschriften je nach Schutztyp
Checkliste
Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben
Für den sicheren Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gelten verbindliche Vorgaben und Regelwerke. Dazu zählen insbesondere die regelmäßige Inspektion, Überprüfung und Dokumentation von Absturzschutzsystemen sowie Chemikalienschutzanzügen (CSA). Nur durch fachgerechte Prüfung und Nachweise lassen sich Sicherheit und Rechtssicherheit gewährleisten.
- DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- DGUV Regel 112-199: Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlicher Schutzausrüstung
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Regeln
Sie haben Fragen zu gesetzlichen Regelungen?