Feuerlöscher-Wartung

Fristen, Brandklassen und Prüfpflichten im Betrieb

Tragbare Feuerlöscher müssen in Betrieben regelmäßig geprüft und gewartet werden. In der Regel erfolgt die Wartung alle zwei Jahre durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft. Dabei werden Funktionsfähigkeit, Zustand und Sicherheit des Feuerlöschers kontrolliert.

Nahaufnahme eines roten BTI-Feuerlöschers mit Prüf- und Instandhaltungsnachweis auf einem dunklen Metallregal.

Wartungsintervalle und Lebensdauer von Feuerlöschern

Wie oft ein Feuerlöscher gewartet werden muss, richtet sich nach den gesetzlichen Vor-gaben und den Angaben des Herstellers. Da Feuerlöscher unter Druck stehen, gelten für sie außerdem bestimmte Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Lebensdauer eines Feuerlöschers hängt vom Gerätetyp ab: Dauerdruckfeuerlöscher können in der Regel bis zu 20 Jahre, Aufladefeuerlöscher bis zu 25 Jahre verwendet werden.

Welche Feuerlöscher werden in Betrieben eingesetzt?

In Betriebsstätten sind am häufigsten Handfeuerlöscher mit 6 kg Löschmittel zu finden. Sie dienen der Bekämpfung von Entstehungsbränden, also kleineren Brandherden, wie etwa einen Papierkorbbrand in einer Büroeinheit. Für bereits ausgedehnte Brände reichen die Füllmengen nicht aus.

Zwei rote Feuerlöscher an einer Betonwand in einer Industrie- und Lagerhalle mit Regalen und Paletten im Hintergrund.
Nahaufnahme eines roten GLORIA-Feuerlöschers mit aufgedruckter Bedienungsanleitung, weitere Feuerlöscher im Hintergrund.

Brandklassen von Handfeuerlöschern

Welches Löschmittel ein Gerät enthalten muss, richtet sich nach den Brandklassen. Sie ordnen die brennbaren Stoffe nach ihrem Brandverhalten und bestimmen damit, welches Löschmittel in welcher Umgebung zum Einsatz kommt.

Die Brandklassen sind in der DIN EN 2 definiert. Sie lauten:

  • Brandklasse A – feste Stoffe, die unter Glutbildung verbrennen, wie Holz, Papier, Textilien
  • Brandklasse B – flüssige oder flüssig werdende Stoffe, wie Benzin, Öl, Lacke, Wachs
  • Brandklasse C – brennbare Gase, wie Propan, Butan
  • Brandklasse D – brennbare Metalle, wie Aluminium, Magnesium
  • Brandklasse F – Speisefette und Speiseöle, wie Frittierfett Eine
  • Brandklasse E (für Elektro) gibt es seit 1978 nicht mehr.

Für elektrische Anlagen sind stattdessen die zulässige Spannung und der Mindestabstand des jeweiligen Löschers maßgeblich.

Feuerlöscher im Betrieb: Auswahl und Standorte

Die Ausstattung eines Betriebs mit Feuerlöschern muss sich an der Brandklasse orientieren, die im jeweiligen Bereich am wahrscheinlichsten ist. Ein ungeeignetes Löschmittel bleibt im Ernstfall wirkungslos – bei Fett- und Metallbränden kann es die Situation sogar verschärfen. Standorte und weitere Angaben zu den vorhandenen Feuerlöschern sind zusätzlich im Flucht- und Rettungsplan verzeichnet. So kann sich jede Person, die einen betrieblichen Bereich betritt, mit den örtlichen Gegebenheiten und der Notfallausstattung vertraut machen.

Roter Feuerlöscher an einer weißen Wand mit Brandschutzhinweisen und Fluchtwegschild in einem technischen Innenraum.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ein Feuerlöscher kann im Ernstfall nur wirksam eingesetzt werden, wenn Beschäftigte mit seiner Handhabung vertraut sind. Jeder Betrieb muss deshalb Beschäftigte zu Brand-schutzhelfern ausbilden. Als Richtwert nennt die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) einen Anteil von 5 %. Bei erhöhter Brandgefährdung liegt er höher. Die Ausbildung vermittelt theoretisches Wissen zu Brandursachen, Brandverhütung und Bekämpfungsmaßnahmen und übt den Umgang mit dem Feuerlöscher praktisch ein. Da-bei wird ein Punkt regelmäßig unterschätzt: Ein 6-kg-Feuerlöscher gibt sein Löschmittel je nach Typ nur rund 10 bis 15 Sekunden lang ab.

Evakuierungshelfer als sinnvolle Ergänzung zum Brandschutzhelfer

Über die geforderten Brandschutzhelfer hinaus bilden viele Betriebe zusätzlich Evakuie-rungshelfer aus, die im Ernstfall Beschäftigte und Besucher aus dem Gebäude führen. Ergänzt wird die Ausbildung durch Evakuierungsübungen, die von Sicherheitsfachkräften begleitet und dokumentiert werden. Dadurch zeigt sich, ob ein geplantes Evakuierungs-konzept auch unter realen Bedingungen trägt.

Hände bei der Kontrolle und Sicherung mehrerer roter Feuerlöscher in einem technischen Arbeitsumfeld.

Wer darf Feuerlöscher warten?

Die Wartung und Inspektion von Feuerlöschern erfordert eine entsprechende Qualifikati-on. Grundlage dafür ist die Sachkunde nach DIN 14406-4. Sie qualifiziert zum Feuerlö-scher-Gerätewart und befähigt dazu, Feuerlöscher fachgerecht zu prüfen und zu warten. Alle Beschäftigten von BTI verfügen über diese Qualifikation und führen die Wartung ge-mäß den geltenden Vorschriften durch.

Feuerlöscher-Wartung: Was wird geprüft?

Tragbare Feuerlöscher sind alle zwei Jahre zu warten. Der Wartungsumfang richtet sich nach den Herstellervorgaben. Je nach Typ und Brandklasse werden Dichtungen, Füllmate-rialien, Sicherungsstifte oder weitere Bauteile erneuert. Zentraler Bestandteil jeder turnusmäßigen Wartung ist die Inspektion des Druckbehälters von innen. Dazu wird das Löschmittel entnommen und die Innenwandung auf Rost und Beschädigungen geprüft. Zeigen sich Auffälligkeiten, wird das Gerät ausgetauscht – auch vor Ablauf der regulären Betriebszeit. Die genaue Inspektion des Druckbehälters ist besonders wichtig, denn: Löst sich beim Auslösen des Druckhebels durch Feuchtigkeit entstandener Rost von der Innenwandung, kann er die Austrittsdüse verschließen. Das Löschmittel tritt dann nicht aus, und ein Ent-stehungsbrand lässt sich nicht bekämpfen. Der Folgeschaden am Gebäude kann ent-sprechend hoch ausfallen.

Arbeitsplatz zur Befüllung und Wartung verschiedener roter Feuerlöscher mit technischen Geräten und mehreren Löschern auf einer Werkbank.

Terminplanung und Erinnerungsdienst für Wartungsfristen

Die Betreuung unserer Auftraggeber umfasst auch den Erinnerungsdienst: Die BTI über-nimmt die Terminplanung der Gerätewartungen und meldet sich rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist. Auftraggeber müssen keine eigene Fristenübersicht führen, und die brandschutztechnische Ausstattung bleibt durchgehend ordnungsgemäß gewartet.

 

Dokumentation der Feuerlöscher-Wartung bei BTI

Wie in allen Bereichen der Sicherheitsausstattung werden auch die Wartungen an Feuer-löschern dokumentiert. Das gibt dem Auftraggeber Rechtssicherheit unter anderem ge-genüber Behörden und Versicherern. Die BTI geht hier sogar noch einen Schritt weiter: Zur Dokumentation liefern wir entspre-chendes Bildmaterial mit, auch vom Innengehäuse jedes Feuerlöschers. Dadurch hat der Auftraggeber einen zusätzlichen Nachweis zur Ausstattung seines Betriebes.

Feuerlöscher entsorgen: PFAS und Ende der Betriebsdauer

Nach Ablauf der Betriebsdauer dürfen Feuerlöscher nicht weiterverwendet werden, sie sind durch neue Geräte zu ersetzen. Gleiches gilt für Geräte mit Löschmitteln, deren In-haltsstoffe heute nicht mehr zugelassen sind. Aktuell stehen dabei PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) im Fokus – vielfach als die sogenannten Ewigkeitschemikalien betitelt, die sich in der Umwelt praktisch nicht abbauen. In älteren Schaumlöschern sind sie vielfach noch enthalten. Feuerlöscher gehö-ren daher nicht in den regulären Abfall. Mit der Entsorgung werden ausschließlich zuge-lassene Entsorgungsfachbetriebe beauftragt.

Mehrere ausrangierte rote Feuerlöscher mit Schläuchen und Griffen in einem hellen Industriebereich.

Wir sind die größte Atemschutzwerkstatt in Norddeutschland

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Unser Angebot

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Benjamin Raeck Betriebsleiter

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